Allgemein

Zentrum für Datenverarbeitung (ZDV) – über uns

Das ZDV befindet sich in der Naturwissenschaftlichen Fakultät ©Campus Mainz e.V., CC BY-SA 2.0

Das Zentrum für Datenverarbeitung (ZDV) ist eine wissenschaftliche Einrichtung der Johannes Gutenberg–Universität Mainz und dient mit seinen 90 Mitarbeitenden (inkl. studentische/wissenschaftliche Hilfskräfte) als zentraler IT-Dienstleister für alle Fachbereiche und Einrichtungen der JGU.

Unsere Dienstleistungen

Grundlage für den Zugriff auf die IT-Dienstleistungen des ZDV bildet das Campusnetzwerk mit mehr als 18.000 Anschlüssen und etwa 2.000 Wireless LAN-Zugangspunkten. Die Basisdienste des ZDV umfassen Hard- und Software-Beschaffungen, die Bereitstellung zentraler Fileservices und deren Backup, Mail und Kalender, den Betrieb zahlreicher Server, das Web-Hosting mit dem Betrieb zentraler, webbasierter Content Management Systeme, die Voice-over-IP Telefonie, die Bereitstellung öffentlicher Drucker und Kopierer, die Betreuung von Konferenzorganisationen sowie den Betrieb der Schließanlage der JGU.

Support, Kurse und Workshops

Die Betreuung unserer Nutzer wird durch zahlreiche Angebote von Kursen und Workshops zu aktuellen Software-Themen ergänzt. Über den Campus verteilt betreut das ZDV mehr als 7.000 Arbeitsplatzrechner inklusive Beschaffung, Installation, Anwendungsmanagement sowie einer Vor-Ort-Betreuung. Ansprechpartner für Probleme stehen über die Hotline zu den Kernarbeitszeiten sowie das Ticketsystem ganztägig zur Verfügung.

Poolräume, Drucker

Studierenden stellt das ZDV 12 Poolräume zur Verfügung, in denen mehr als 400 öffentlich zugängliche Desktop-Rechner aufgestellt sind. Die verwendete Software kann über die ZDV-Apps selbst bestimmt werden und in der Regel stehen in den Poolräumen auch Drucker zur Verfügung.

E-Learning

Das ZDV ist in Deutschland führend in der Durchführung von E-Klausuren, für die an der JGU ausschließlich die Open Source-Plattform Ilias verwendet wird, welche für diesen Zweck stetig an die Bedürfnisse der Klausurautoren angepasst wird. An der JGU wurden seit dem Wintersemester 2004/2005 über 500.000 Studierende elektronisch geprüft. Als Plattformen zur Kommunikation und den Austausch von Informationen zwischen Lehrenden und Studierenden werden durch das ZDV zurzeit das Open Source-System Moodle und die Plattform für Vorlesungsaufzeichnungen Panopto unterstützt.

Software-Systeme

Die Universität setzt in ihrer Verwaltung verschiedene Software-Systeme ein. Das zentrale System ist die Integrierte Verwaltungssoftware (IVS), die sich u.a. aus der Personal- und Finanzverwaltungsanwendungen MACH, der Studierendenverwaltung CampusNet, der Facility Management-Software Planon und dem Data Warehouse Cognos zusammensetzt und die von der EDV der Verwaltung innerhalb des ZDV betrieben wird. Aktuell führt das ZDV ein Identity Management ein, das die Grundlage für die Verknüpfung der IT-Dienste an der JGU bildet und im Zusammenspiel mit einem Workflow-System die Grundlage für vollständig digitale Verwaltungsprozesse bildet.

Wissenschaftliches Rechnen | High Performance Computing

Seit Ende 2021 ist die Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) Teil des länderübergreifenden Konsortiums des Nationalen Hochleistungsrechnens (NHR) Süd-West. Der Hochleistungsrechner MOGON NHR Süd-West steht Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus ganz Deutschland für komplexe Rechenoperationen und die Analyse großer Datenmengen zur Verfügung. Kompetenzfelder sind Hochenergiephysik, Life Science und Physik der kondensierten Materie.

Das wissenschaftliche Rechnen unterstützt das ZDV zudem als Vollmitglied der deutschen Gauß-Allianz mit dem Betrieb von MOGON II, sowie mit Computational Scientists für die Bereiche Informatik, Chemie, Physik und Biologie, die unsere Anwender bei allen Fragen des Hochleistungsrechnens und bei der Optimierung von HPC-Anwendungen unterstützen.

Wissenschaftsnetz WiN-RP

Das ZDV engagiert sich im Land Rheinland-Pfalz über den Betrieb des Wissenschaftsnetzes WiN-RP und als ein Betreiberstandort der Rechenzentrumsallianz Rheinland-Pfalz (RARP). Über das WiN-RP sind alle Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz und deren An-Institute über einen 500 km langen 40 GBit/s Dark Fibre-Ring über MLPS-Technik mit dem Internetknoten DE-CIX in Frankfurt verbunden, an dem Peerings mit mehr als 200 Austauschpunkten bestehen. Als Zubringer zu diesem Backbone dienen optische Stichstrecken sowie über 25 Richtfunkstrecken in lizensierten Frequenzbändern.

Die RARP dient als Austauschplattform für die Hochschulen des Landes, über die zentral Cloud-Dienste angeboten und genutzt werden können. Im Rahmen der RARP betreibt das ZDV die Sync and Share-Plattform Seafile, eine Gitlab-Instanz und bietet Email-und Kalenderdienste sowie Server-Hosting und Backups für die Hochschulen des Landes an.

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Softwarenutzung

Ein Leitfaden zu ethischen und rechtlichen Fragen der Software-Nutzung für Mitglieder von Institutionen in Forschung und Lehre, herausgegeben vom Arbeitskreis der Leiter wissenschaftlicher Rechenzentren (ALwR).

Softwarenutzen

Software ermöglicht es uns, mit Hilfe von Rechnern unterschiedlichste Aufgabenstellungen zu bearbeiten. Um bei der Bewältigung anstehender Probleme rasch und komfortabel voranzukommen, glauben unglücklicherweise manche, man dürfe von Software nach Belieben Kopien anfertigen und diese nutzen, ohne zuvor zu prüfen, ob dazu eine besondere Genehmigung (Autorisierung) erforderlich ist. Sie erkennen offenbar die Implikationen ihres Handelns nicht und ignorieren die Einschränkungen, die ihnen Urheber-, Patent- und Strafrecht auferlegen.

Einige wichtige Grundsätze

  1. Das unautorisierte Kopieren von Software ist unzulässig. Das Urheberrecht schützt die Autoren und Vertreiber von Software ähnlich, wie das Patentrecht die Erfinder schützt.
  2. Das unautorisierte Kopieren von Software durch Einzelne kann die Gemeinschaft der in Forschung und Lehre Tätigen in ihrer Gesamtheit beeinträchtigen. Denn, wenn das unautorisierte Kopieren von Software in einer Hochschule üblich wird, kann die Institution als ganzes Schaden nehmen, weil sie für das Handeln der Einzelnen zur Verantwortung gezogen wird. Dadurch wird z. B. die Verhandlungsposition der Institution bei dem Bemühen, Software weiter zu verbreiten und dazu günstigere Konditionen zu erlangen, erheblich geschwächt.
  3. Das unautorisierte Kopieren von Software bringt ihre Entwickler um den gerechten Lohn ihrer Arbeit; diese erhöhen sodann den Preis, weil sie das Raubkopieren einkalkulieren, bzw. mindern die Qualität der weiteren Unterstützung wie (z. B. die Lieferung von Nachbesserungen); dadurch wird insgesamt die Entwicklung und Verbreitung von neuen und besseren Softwareprodukten behindert.

Respekt

Respekt vor der intellektuellen Leistung anderer und der Schutz fremden Eigentums waren immer wesentliche Bestandteile des Selbstverständnisses von Hochschulen und Universitäten. Als Mitglieder solcher Einrichtungen legen wir Wert auf den freien Austausch von Ideen. Geradeso, wie wir Plagiate nicht tolerieren können, sollten wir das unautorisierte Kopieren von Software (einschließlich von Programmen, Daten und Begleitdokumenten) nicht hinnehmen. Daher haben wir die folgenden Grundsätze über den Schutz geistigen Eigentums sowie die ethischen und rechtlichen Aspekte der Softwarenutzung aufgestellt. Dieser "Kodex" wurde von EDUCOM (einer Software-Hochschulinitiative in den USA) herausgegeben; er wurde speziell für die Übernahme und Beachtung durch Hochschulen und Universitäten entworfen. Der Kodex wurde vom Arbeitskreis der Leiter wissenschaftlicher Rechenzentren (ALwR) übernommen und ins Deutsche übertragen.

Software und geistiges Eigentum

Die Berücksichtigung der geistigen Leistung und der Kreativität anderer ist lebenswichtig für das akademische Leben. Dieses Prinzip gilt für die Arbeit aller Autoren und Verleger in jeder Form der Veröffentlichung und beinhaltet die Beachtung des Anspruchs auf Anerkennung der Leistung, des Schutzes persönlichen Eigentums, des Rechts, über Form, Inhalt und Herausgabe einer Veröffentlichung frei entscheiden zu können.

Weil elektronische Information immateriell und leicht reproduzierbar ist, muß hier die Anerkennung der Arbeit und des persönlichen Stils anderer besonders sorgfältig beachtet werden. Verletzungen der persönlichen Integrität (einschließlich der Beeinträchtigung der Privatsphäre, den unberechtigten Zugriff auf das persönliche Eigentum, die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen und Urheberrechten sowie das Raubkopieren) können Sanktionen gegenüber allen Mitgliedern der akademischen Gemeinschaft auslösen.

Fragen zur Softwarenutzung

Was muß ich über das Thema "Software und Recht" wissen?

Software ist grundsätzlich durch das Urheberrecht geschützt, wenn sie nicht ausdrücklich als "public domain" gekennzeichnet wurde. Der Inhaber des Urheberrechts hat das ausschließliche Recht zur Reproduktion und zum Vertrieb der Software. Daher ist es verboten, Software (und ihre Dokumentation) ohne Erlaubnis des Eigentümers zu duplizieren oder weiterzugeben.
Wenn Sie eine Kopie rechtmäßig erworben haben, dürfen Sie jedoch in der Regel eine Sicherungskopie (ausschließlich für eigene Zwecke) herstellen - als Vorsorge für den Fall, daß das Original bei der Arbeit beschädigt wird.

Darf ich Software verleihen, die ich gekauft habe?

Wenn die Software mit einer rechtsverbindlichen Lizenz-Vereinbarung (Lizenz = Nutzungsberechtigung) ausgeliefert wurde, lesen Sie diese Vereinbarung sorgfältig durch, bevor Sie die Software nutzen. Einige Lizenzen sind eingeschränkt auf einen ganz speziellen Rechner. Das Urheberrecht gestattet die gleichzeitige Nutzung auf zwei oder mehreren Rechnern nur, wenn dies die Lizenzvereinbarung ausdrücklich vorsieht. Es kann aber erlaubt sein, die Software einem Freund auf Zeit auszuleihen, sofern in dieser Zeit keine Kopie bei Ihnen verbleibt und Sie die Software in dieser Zeit auch nicht selbst nutzen.

Wenn Software nicht kopiergeschützt ist, darf ich sie dann kopieren?

Das Fehlen eines Copyright-Schutzes berechtigt noch nicht dazu, die Software zur Weitergabe oder zum Weiterverkauf zu kopieren. Nichtkopiergeschützte Software erlaubt lediglich die Anfertigung von Sicherungskopien, um Ihre Investition zu schützen. Das Angebot nicht-kopiergeschützter Software stellt einen besonderen Vertrauensbeweis dar, den der Entwickler oder Vertreiber Ihrer Person entgegenbringt.

Darf ich Software, die in Einrichtungen auf dem Campus zur Verfügung gestellt wird, kopieren, um sie zuhause zu nutzen?

Die von Hochschulen und Universitäten beschaffte Software ist gewöhnlich lizensiert. Die Lizenzen regeln, wie und wo die Software von Mitgliedern der Institution genutzt werden darf. Dies gilt für Software auf Magnetplatten in Pools ebenso wie für Software, die aus einer Campus-Bibliothek entliehen wird oder über Netze sowie von zentralen Rechnern abgerufen werden kann. Es gibt Campus-Lizenzen, die das Kopieren für bestimmte Zwecke (wie die persönliche Benutzung) erlauben.
Wenn Sie zur Frage der persönlichen Nutzung einer bestimmten Software unsicher sind, wenden Sie sich erst an einen kompetenten Mitarbeiter Ihrer Institution (z.B. im Rechenzentrum).

Ist es - rechtlich gesehen - nicht eine "faire Nutzung" einer Software, wenn ich eine Kopie ausschließlich zu Ausbildungszwecken verwende?

Nein! Es ist jedem Angehörigen oder Studenten einer Hochschule z. B. verboten, Software zu vervielfältigen und sie an die Teilnehmer einer Vorlesung oder eines Kurses zu verteilen, wenn dies vom Autor oder Vertreiber nicht ausdrücklich zugelassen wurde.

Interessante Alternativen

Software kann teuer sein. Wenn Sie sich die benötigte Software nicht leisten können, gibt es manchmal rechtlich zulässige Alternativen zum unautorisierten Kopieren:

Campus-Lizenzen und Mengenlizenzen

Viele Institutionen haben spezielle Vereinbarungen getroffen, die den Erwerb oder die Nutzung von Software zu besonders günstigen Konditionen ermöglichen.
Fragen Sie im Rechenzentrum nach: Es gibt sog. Campus-Lizenzen oder Mengenlizenzen (auch in der Form von reduzierten Preisen z.B. bei Vorlage einer Immatrikulationsbescheinigung). Aber auch diese Software unterliegt dem Rechtsschutz: Sie dürfen sie nicht ohne weiteres kopieren oder weitergeben.

Shareware

Shareware ist auch Software, die dem Urheberrecht unterliegt; aber der Entwickler ermuntert Sie selbst, sie zu kopieren und weiterzugeben. Die Erlaubnis dazu ist ausdrücklich in der Dokumentation erwähnt oder wird beim Aufruf der Software auf dem Bildschirm angezeigt. Der Entwickler der Shareware erwartet im allgemeinen eine kleine finanzielle Anerkennung oder eine Meldegebühr, wenn Ihnen die Software gefällt und Sie sie weiter nutzen wollen. Im Falle einer Meldung erhalten Sie weitere Unterlagen, Änderungen oder Verbesserungen. Damit unterstützen Sie zugleich die Weiterentwicklung der Software.

Public-domain-Software

Einige Autoren bestimmen, daß ihre Software "public-domain" (öffentlich verfügbar) sein soll. Das bedeutet, daß sie keinen Copyright-Bestimmungen unterliegt. Sie kann beliebig kopiert und verteilt werden. Software ohne Copyright-Vermerk ist oft, aber nicht notwendigerweise "public-domain". Daher sollten Sie bei einer Software, die nicht ausdrücklich als "public-domain" gekennzeichnet ist, stets den Rat eines Sachverständigen (z. B. im Rechenzentrum) suchen, bevor Sie sie weitergeben.
Achtung: Bei Public-domain-Software ist leider in vielen Fällen (wie auch bei manchen Raubkopien kopiergeschützter Software) besondere Vorsicht geboten, weil sie mit Viren befallen sein kann.

Eine letzte Bemerkung

Die Konditionen zur Nutzung von Software sind bei weitem nicht einheitlich: Der Rechtsschutz bzw. der Marktusus müssen erst noch weiter ausgestaltet bzw. ausgeprägt werden. Sie sollten daher jedes einzelne Softwareprodukt und seine Begleitunterlagen sorgfältig prüfen. Im allgemeinen haben Sie kein Recht:

unautorisierte Softwarekopien entgegenzunehmen und zu nutzen, oder
unautorisierte Softwarekopien für andere herzustellen.
Wenn Sie irgendwelche Fragen über die ordnungsmäßige Nutzung oder Weitergabe von Software haben, die durch dieses Schreiben nicht beantwortet werden, dann holen Sie sich Rat in Ihrem Rechenzentrum, vom Softwareentwickler bzw. -vertreiber oder bei einem Rechtsanwalt.


Diese Broschüre wurde hergestellt als Dienst von:
EDUCOM       einer nichtkommerziellen Vereinigung von über 450 Hochschulen und Universitäten in den USA, die sich der Nutzung und Organisation der Informationstechnologie in der Hochschulausbildung gewidmet hat, und

ADAPSO        der computer software and services industry assoziation.

Sie wurde ins Deutsche übertragen und herausgegeben vom:

ALwR              dem Arbeitskreis der Leiter wissenschaftlicher Rechenzentren, in dem fast alle Rechenzentren in Forschung und Lehre der Bundesrepublik Deutschland vertreten sind.

Obwohl diese Broschüre dem Copyright unterliegt, sind Sie berechtigt - ja sogar aufgefordert, Kopien davon herzustellen und weiterzugeben, und zwar sowohl als Ganzes sowie in Teilen, sofern die Quelle angegeben wird.

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Account: Passwort ändern

Sie können das Passwort für Ihren JGU-Account über die Benutzerverwaltung verändern. Die Änderung erfolgt dabei über eine verschlüsselte Verbindung zum Server des ZDV.
Alternativ lässt sich die Änderung auch an den Terminals im ZDV vornehmen.

→ Passwort ändern oder zurücksetzen

 

Bedingungen und Einschränkungen für Passwörter

Für den Login muss das Passwort grundsätzlich folgende Bedingungen erfüllen:

  • Das neue Passwort sollte mindestens 12 Zeichen und drei der folgenden vier Kategorien beinhalten:
    • Großbuchstaben (A..Z)
    • Kleinbuchstaben (a..z)
    • Zahlen (0..9)
    • Nur diese Sonderzeichen: !"$%&/()=?+*#-.,;:_
  • Ihr Passwort darf nicht Ihren Nachnamen, Vornamen, Benutzernamen (Accountnamen) oder Teile davon enthalten.
  • Nutzen Sie keines Ihrer vorherigen Passwörter.
  • Vermeiden Sie:
    • §, ä, ö, ü, ß, Ä, Ö, Ü, weil diese Zeichen nicht auf allen Tastaturen* verfügbar sind.
    • y, Y, z oder Z, da sich diese Zeichen auf englischen und deutschen Tastaturen an unterschiedlichen Stellen befinden. Das kann Probleme verursachen, wenn der Rechner unerwartet englisches/deutsches Tastaturlayout geladen hat.

*Hinweis: Nutzen Sie möglichst keine fremden oder öffentliche Rechner, um sich mit Ihrem Passwort der Universität anzumelden.

Zusätzlicher Sicherheitscheck bei neuen Passwörtern und Passwortänderungen

Seit Januar 2021 wird für jedes neue Passwort und jede Passwortänderung ein zusätzlicher Sicherheitscheck mit der Datenbank https://haveibeenpwned.com/ durchgeführt. Diese sammelt die Hashes der Passwörter* aus Passwortdatenbanken, die im Internet kursieren und prüft, ob das gewählte Passwort bei einem vorausgegangenen Datenleck veröffentlicht wurde. Wenn dies der Fall ist, erhalten Sie einen Hinweis:

  • Account Seite der JGU: Sie erhalten einen Hinweis, dass das eingegebene Passwort Teil eines Datenlecks war und nicht verwendet werden darf.
  • Bei einer Änderung des Passwortes unter Windows über die Tastenkombination CTRL + Alt + Del oder
    Strg + Alt + Entf „Kennwort ändern“ erscheint in einem solchen Fall der Hinweis, dass das Passwort den Komplexitätsregeln nicht genügt. Eine spezifischere Meldung kann nicht dargestellt werden, da das ZDV keine Möglichkeit hat diese anzupassen.

Um sicherzustellen, dass die Hashes der Passwörter* nicht an eine dritte Partei oder Webseiten weitergegeben werden, wurde die komplette Datenbank direkt vom Anbieter kopiert und läuft seitdem über Server des ZDV.

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WLAN – Weiterführende Informationen

Das Zentrum für Datenverarbeitung betreibt campusweit zwei Wireless LANs nach dem 802.11a/b/g/n Standard: Eines mit dem Netzwerknamen eduroam und eines mit dem Netzwerknamen (SSID) Uni-Mainz. Beide sind verschlüsselt und bieten erhöhte Sicherheit. Daneben gibt es noch das 'Winulum', das allerdings unverschlüsselt ist und zum Arbeiten und Surfen nicht empfohlen wird.

Nähere Informationen zu den genannten WLANs finden Sie hier:

Voraussetzungen für die Benutzung:

  • JGU-Account oder einen Account an einer Hochschule, die am eduroam-Verbund teilnimmt (für eduroam)
  • Wireless-fähiges Notebook/Netbook/sonstiges Mobilgerät

Studierende und Mitarbeiter der Universität Mainz verbinden sich im Normalfall mit dem Netz eduroam.

Beachten Sie bitte Folgendes:

  • Sollten Sie Windows (10 oder eine ältere Version) nutzen, empfehlen wir die Verwendung der im Betriebssystem integrierten Firewall. Von der Installation einer zusätzlichen Firewall-Software raten wir ab.
  • Dass keine öffentlichen DNS Server wie z.B. 8.8.8.8 und 8.8.4.4 in den Netzwerkeigenschaften fest eingetragen sind. Die DNS Server Zuweisung muss auf "Automatisch (DHCP)" konfiguriert sein.

Das Wireless-Netz mit dem Namen eduroam kann auch von Gästen aus anderen Universitäten, deren Heimathochschule am eduroam-Verbund teilnimmt, genutzt werden.
Wie die Verbindung eingerichtet wird, haben wir für diverse Betriebssysteme beschrieben: Hinweise links in der Navigationsleiste unter dem Punkt eduroam.

Probleme mit der Netzwerk-Verbindung?

Bei Problemen mit dem Zugang zum Wireless-Netz finden Sie Hilfe in der W-LAN-Sprechstunde der ZDV-Hotline.

Eine Anleitung zum Lösen des WLAN-Fehlers "Keine Verbindung mit diesem Netzwerk möglich" in Windows finden Sie hier.

Bandbreite

Zur Zeit sind zwei verschiedene Typen von Access Points im Einsatz:

Typ                      Bandbreite nominell         Bandbreite real

802.11a/b/g         54 Mbit/s                            20 Mbit/s

802.11n              300 Mbit/s                         120 Mbit/s

Nominell steht bei 802.11g eine Bruttobandbreite von 54 Mbit/s zur Verfügung. Übertragungsraten von etwa 20 MBit/s sind realisierbar. Sie sind jedoch abhängig von der Entfernung der Station zum AccessPoint und der Anzahl der zeitgleich betriebenen Stationen.

Access Points

In den öffentlich zugänglichen Gebäuden (Bibliotheken, Flure, Seminarräume, Hörsäle usw.), sowie auch im Freien auf dem Universitätscampus und in Germersheim existieren knapp 500 Access Points für den Wireless LAN-Zugang zum Campusnetz.

Anzahl gleichzeitig betreibbarer Stationen

Ein Access Point kann theoretisch beliebig viele Stationen bedienen. Da sich die Stationen die Bandbreite teilen (shared medium), sinkt die Übertragungsgeschwindigkeit von theoretischen 54 MBit/s bei einer Station entsprechend ab.

Kosten des Internetzugangs

Für die Nutzung berechnet das ZDV den Wireless-LAN-Benutzern keinerlei Kosten.

Netzzugang

Der Zugang in das Netz erfolgt via dynamischem DHCP über einen eigenen Webserver. Die Rechner müssen dafür passend konfiguriert sein.

Elektrosmog

Sehr geringe Leistung, zehnmal geringer als ein Handy, ca. 100 MilliWatt (Handy = 1 Watt)

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Dienstestatus

Eingeschränkte Dienste:
  • E-Learning
  • Mail-Dienste
Bekannte, zukünftige Einschränkungen:
  • HPC

 

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Aktuelle Stellenangebote

Wir suchen neue Kolleginnen und Kollegen in verschiedenen Bereichen!

Netzwerk • IT-Security • IT-Systemtechnik • Server und Storage • Webentwicklung • Datenbanken • Servervirtualisierung

Bewerben Sie sich direkt bei uns: https://stellenboerse.uni-mainz.de/HPv3.Jobs/jgu/stellenangebot/37002

Wir suchen wissenschaftliche Hilfskräfte!

Für die Durchführung verschiedener Programmieraufgaben in unterschiedlichen Projekten, das Testen der jeweiligen Software und die Anfertigung der entsprechenden zugehörigen Dokumentation.

Komplette Stellenanzeige: https://stellenboerse.uni-mainz.de//HPv3.Jobs/jgu//stellenangebot/37057/1

Wissenschaftliche Hilfskräfte - Initiativbewerbungen

In den verschiedenen Abteilungen des Zentrums für Datenverarbeitung gibt es immer wieder Stellen für wissenschaftliche Hilfskräfte. Aktuelle Stellenangebote finden Sie hier.

Falls auf dieser Seite keine aktuellen Angebote ausgeschrieben sind, können Sie sich gerne auch auf Verdacht bewerben, bitte beachten Sie dabei:

Initiativbewerbungen werden sechs Monate vorgehalten und bei Bedarf melden wir uns dann bei den passenden Bewerbern. Wenn Sie nach sechs Monaten nichts von uns hören und immer noch Interesse an einer Stelle haben, senden Sie uns bitte eine erneute Bewerbung mit aktualisiertem Lebenslauf.

Bedingungen:

  • Sie müssen als Student/Studentin an einer Hochschule oder Fachhochschule eingeschrieben sein
  • Bitte nennen Sie im Anschreiben, für welche Abteilung(en) Sie sich interessieren und Ihre Kenntnisse/Motivation
  • Ihre Bewerbung sollte einen tabellarischen Lebenslauf als Datei angehängt haben
  • Ihre Bewerbung richten Sie bitte per E-Mail an: zdv-stellen@uni-mainz.de

Generell stellen wir regelmäßig Hilfskräfte in den im folgenden genannten Bereichen ein. In allen Abteilungen wird man selbstverständlich intensiv eingearbeitet; die Bereitschaft zu Lernen setzen wir voraus.

Übrigens: Erfahrungsgemäß ist der Nachweis einer Tätigkeit beim ZDV bei späteren Bewerbungen nach dem Studienabschluss sehr hilfreich.

E-Learning: Wir beschäftigen in diesem Bereich überwiegend Hilfskräfte zur technischen Betreuung von E-Klausuren mit dem dafür eingesetzten Learning Management System (LMS) ILIAS, aber auch für andere Tätigkeiten (z.B. Beratung, Dokumentation). Sie sollten grundlegende, sichere Kenntnisse der üblichen Office-Produkte mitbringen sowie über ein sicheres Auftreten verfügen. Die notwendigen Kenntnisse der spezifischen Softwareprodukte werden Ihnen von uns vermittelt, sofern Sie diesbezüglich noch über keine Kenntnisse verfügen.

Grafik: Hauptaufgabe in diesem Bereich ist der Posterdruck. Wir erwarten freundliches Auftreten, Teamfähigkeit und gute Kenntnisse der EDV-Infrastruktur auf dem Campus. Grundvoraussetzungen sind sicherer Umgang mit den Office-Programmen. Grundkenntnisse in Bildbearbeitung sollten vorhanden sein (z.B. in Photoshop).

Hotline: Freundliches und gewandtes Auftreten, Kommunikationsbereitschaft, fundierte Kenntnisse in Windows und gängiger Software. Kenntnisse in MacOs oder Linux sind vorteilhaft, ebenso Hardware- und Netzwerkkenntnisse. Neben guten Allround-IT-Kenntnissen ist für die Arbeit an der Hotline in besonderem Maße Kommunikationsfähigkeit und in Stoßzeiten auch Stressresistenz nötig.

Netzwerk Programmierer: Wir suchen regelmäßig wissenschaftliche Hilfskräfte, die Perl oder C programmieren können, um uns bei der Auswertung der Netzwerkstatistiken und beim Management der Netzwerkdaten zu unterstützen.

Netzwerk-Hardware: Diese Stellen sind eher hardware-handwerklich-orientiert: der Ausbau und die Pflege des Uni-Netzes, also der Kabel und der Switches sowie Fehlersuche und Behebung stehen hierbei im Vordergrund. Hier haben auch "AnfängerInnen" eine gute Chance, da sie von uns eingearbeitet werden.

PC-Service: Wir beschäftigen wissenschaftliche Hilfskräfte zur Mitarbeit bei der PC-Betreuung auf dem Campus. Sehr gute Kenntnisse in PC-Hardware und Windows, Netzwerkkenntnisse und Erfahrung mit der Installation von Peripheriegeräten (Drucker, Scanner etc.) sind von Vorteil.

Unix: Im Bereich UNIX-Betriebssysteme beschäftigen wir wissenschaftliche Hilfskräfte, die uns bei der Installation und Pflege unterstützen. Sehr gute Kenntnisse in Linux/Unix Betriebssystemen, Kenntnisse in Script-Programmierung, Parallelprogrammierung, Hardware-  und Netzwerkkenntnisse sind von Vorteil.

Programmieren: Wir suchen regelmäßig Hilfskräfte für Programmiertätigkeiten in verschiedenen Projekten, in denen verschiedene Programmiersprachen und Technologien zum Einsatz kommen. Beispiele dafür sind C#, PHP, Perl, Javascript, MySQL oder SQL-Server.

Fachbereiche: Gelegentlich treten Fachbereiche mit Stellenangeboten für wissenschaftliche Hilfskräfte aus dem IT-Umfeld ans ZDV heran. Solche Anfragen werden ggf. auf der ZDV-Homepage veröffentlicht.

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Benutzungsordnung

1. Benutzung der Anlagen

Die Benutzung der Anlagen des ZDV setzt den Besitz einer gültigen Benutzungsberechtigung gemäß den Zugangsregelungen des Zentrums für Datenverarbeitung voraus. Die Anlagen des ZDV dürfen nur in rechtlich korrekter Weise genutzt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß insbesondere folgende Verhaltensweisen nach dem Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt sind:

  1. Ausforschen fremder Passworte, Ausspähen von Daten (§202 a StGB),
  2. unbefugtes Verändern, Löschen, Unterdrücken oder Unbrauchbarmachen von Daten (§303 a StGB),
  3. Computersabotage (§303 b StGB) und Computerbetrug (§263 a StGB),
  4. die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§86 StGB) oder rassistischem Gedankengut (§131 StGB),
  5. die Verbreitung und das Abrufen von Dokumenten mit pornographischem Inhalt (§184 Abs. 3 und Abs. 5 StGB),
  6. Abruf oder Besitz von Dokumenten mit Kinderpornographie (§184 Abs. 5 StGB),
  7. Ehrdelikte wie Beleidigung oder Verleumdung (§§ 185 ff StGB).

Daneben können auch Ansprüche zivilrechtlicher, urheberrechtlicher sowie sonstiger Art gegenüber dem Nutzungsberechtigten entstehen.

Das ZDV behält sich ggf. die Aufnahme strafrechtlicher Schritte sowie zivilrechtliche Ansprüche vor (siehe (4)).

2. Verpflichtungen der Nutzungsberechtigten

Nutzungsberechtigte sind insbesondere dazu verpflichtet,

  1. die ihnen persönlich übergebenen Zugangsschlüssel (Passworte, andere Verfahren ...) nicht an Dritte weiterzugeben, und zwar weder vorsätzlich noch fahrlässig.
  2. die online oder in Dokumentationen ausgewiesenen Lizenzbedingungen zu Software, Daten und Dokumenten zur Kenntnis zu nehmen und diese Bedingungen zu beachten; insbesondere Software, Dokumentationen und Daten, soweit nicht ausdrücklich erlaubt, weder zu kopieren noch weiterzugeben noch zu anderen als den erlaubten, insbesondere nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen.
  3. Vorhaben zur Bearbeitung personenbezogener Daten vor Beginn mit dem Systembetreiber abzustimmen. Davon unberührt sind die Verpflichtungen, die sich aus Bestimmungen des Datenschutzgesetzes ergeben.

3. Haftung

Die Nutzungsberechtigten haften für:

  1. alle Aktionen, die unter ihrer Benutzerkennung vorgenommen werden, und zwar auch dann, wenn diese Aktionen durch Dritte vorgenommen werden, denen sie zumindest fahrlässig den Zugang ermöglicht haben,
  2. die von ihnen schuldhaft verursachten Schäden an den Anlagen des ZDV, sowie an den Geräten, Datenträgern und sonstigen Einrichtungen des ZDV,
  3. für schuldhaft verursachte Verluste und Veränderungen der Daten Dritter,
  4. für schuldhaft verursachte Betriebsstörungen bei Dritten, sofern sie zu Schäden geführt haben,
  5. für Schäden aus Verstößen gegen Rechtsvorschriften und die Bestimmungen dieser Benutzungsregelungen.

4. Untersagungen

Nutzungsberechtigten ist es untersagt, ohne Einwilligung des ZDV

  1. Eingriffe in die Hardware-Installation vorzunehmen,
  2. die Konfiguration der Betriebssysteme oder des Netzwerkes zu verändern.

Der Anschluß von Fremdgeräten bedarf einer besonderen Erlaubnis. Die Installation und Benutzung privater Software auf den Arbeitsstationen des ZDV ist unter Beachtung lizenzrechtlicher Bestimmungen nur gestattet, wenn keine Veränderung der Systemeigenschaften benötigt oder herbeiführt wird.

Die Nutzung von USB-Sticks ist im Rahmen der oben genannten Einschränkungen zulässig.

5. Nutzung der Betriebsmittel

Nutzungsberechtigte sind verpflichtet, darauf zu achten, daß die vorhandenen Betriebsmittel (Arbeitsplätze, CPU-Kapazität, Plattenspeicherplatz, Leitungskapazitäten, Peripheriegeräte und sonstige Materialien) verantwortungsvoll und ökonomisch sinnvoll genutzt werden.

6. Geräte in Kursräumen

Die Geräte dienen in den Kursräumen zu Ausbildungszwecken und erst nachrangig zu eigenständiger Arbeit (einschließlich dem sogenannten freien Üben). Sie sind innerhalb der auf dem Belegplan ausgewiesenen Kurszeiten ausschließlich für Kursteilnehmer reserviert und für übrige Nutzungsberechtigte nicht zugänglich.

7. Speisen und Getränke

Die Einnahme von Speisen und Getränken in den für die öffentliche Nutzung freigegebenen Arbeitsräumen ist nicht gestattet. Die Arbeitsplätze und sonstigen Tische sind nach Beendigung der Arbeit aufzuräumen und entnommene Handbücher usw. in die Regale zurückzustellen. Bei unvermeidlichen Gesprächen ist Rücksichtnahme auf die übrigen Nutzungsberechtigten geboten. Geräte dürfen nicht reserviert werden. Ein Arbeitsplatz darf nur für kurze Pausen verlassen werden und ist sonst freizugeben.

8. Benutzung von Peripherie-Geräten

Bei der Benutzung von Peripherie-Geräten sind die folgenden Regeln einzuhalten:

  1. Der Wechsel von Papier, Tinte und Toner erfolgt in der Regel durch das Personal,
  2. Störungen müssen telefonisch bei der Hotline gemeldet werden,
  3. Den Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZDV sowie ggf. weiteren Hinweisen an den Anschlagtafeln ist Folge zu leisten,
  4. Für die Nutzung der ZDV-Einrichtungen können in gesonderten Ordnungen Gebühren festgelegt werden,
  5. Für bestimmte Systeme können bei Bedarf ergänzende oder abweichende Nutzungsregelungen festgelegt werden.

Zugangs- und Benutzungsregelungen des ZDV,  beschlossen von der Leitungsrunde am 21.7.98

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Team des ZDV

Zentrum für Datenverarbeitung

Besuchsadresse: NatFak (1341) Anselm-Franz-v.-Bentzel-Weg 12 55128 Mainz, DE
Postadresse: Saarstraße 21 55122 Mainz, DE
Leitung Zentrale Einrichtung
Schardt, Dr. Stefan

Kaufmännischer Leiter

Assistenz
Assistenz
Assistenz
Mitarbeiter/innen
Lejsek, Vera

Marketing und Kommunikation

Entwicklung

Leitung
Raum:
NatFak Hauptgebäude - 01-301
Telefon:
+49 6131 39 26487
E-Mail:
zdvdev@uni-mainz.de

Sprechzeiten

Mo, Di, Mi, Do, Fr
09:30 - 16:30
Mitarbeiter/innen
Raum:
NatFak Hauptgebäude - 01-321
Telefon:
+49 6131 39 26398
E-Mail:
lunau@uni-mainz.de
Auszubildende

HPC

Leitung Mitarbeiter/innen
Muth, Christian

Computational Scientist

Raum:
NatFak Hauptgebäude - 01-349
Telefon:
+49 6131 39 28781
E-Mail:
muthchri@uni-mainz.de
Rutten, Jens

Computational Scientist

Raum:
NatFak Hauptgebäude - 01-349
Telefon:
+49 6131 39 26316
E-Mail:
hpc@uni-mainz.de

NHR

Professorin
Raum:
NatFak Hauptgebäude - 01-339
Telefon:
+49 6131 39 23643
E-Mail:
neuwirth@uni-mainz.de
Website:
https://www.hpca-group.de/
Mitarbeiter/innen

Unix und Cloud

Leitung
Raum:
NatFak Hauptgebäude - 01-335
Telefon:
+49 6131 39 26337
E-Mail:
unix@zdv.uni-mainz.de
Mitarbeiter/innen
Kessler, Jan

BigBlueButton

Raum:
NatFak Hauptgebäude - -01-331
Telefon:
+49 6131 39 30283
Steinkamp, Jörg

Forschungsdatenmanagement

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Kontakt

Postanschrift:

Zentrum für Datenverarbeitung
55099 Mainz

Lieferadresse und Anschrift für Gäste:

Anselm-Franz-von-Bentzel-Weg 12
55128 Mainz

ZDV-Hotline:

Bei technischen Fragen oder IT-Problemen, die mit Forschung, Lehre, Studium an der Universität Mainz zu tun haben, wenden Sie sich bitte an: hotline@zdv.uni-mainz.de 

ZDV-Leitung:

Carsten Allendörfer und Dr. Stefan Schardt
Sekretariat: Tel.: (06131) 39-263 00
E-Mail: kontakt@zdv.uni-mainz.de

Eine Übersicht mit dem Team des ZDV finden Sie hier: https://www.zdv.uni-mainz.de/team-des-zdv/

 

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Index

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