Um an der Uni ohne Karte zu drucken, müssen Sie sich eine PIN erstellen. Melden Sie sich mit ihrem JGU-Benutzernamen und dem erstellten PIN an den Druckern und starten sie den Druckvorgang.
So erstellen Sie ihren PIN:
So erstellen Sie ihren PIN:
- Klicken Sie am Serviceterminal auf die Kachel PIN erstellen / ändern.
- Melden Sie sich mit dem Benutzernamen und dem Passwort Ihres JGU-Accounts an.
- Wählen Sie eine PIN, die aus einer selbstgewählten Zahlenfolge von mindestens vier Ziffern besteht. Es sind ausschließlich Ziffern erlaubt, keine Buchstaben oder Sonderzeichen!
- Klicken Sie auf Ok und geben Sie die PIN noch einmal ein.
- Danach erhalten Sie eine Meldung, dass die PIN erfolgreich geändert wurde (bzw. erstellt)
Nein, einem JGU-Account kann nur eine Karte zugeordnet sein.
Sie können die Zuordnung jederzeit ändern und eine andere Karte zuordnen – einfach an einem Serviceterminal Karte zuordnen auswählen und einloggen – wenn dem JGU-Account bereits eine Karte zugeordnet ist, werden Sie gefragt, ob sie die Zuordnung ersetzen möchten.
Nein. Auf der Karte selbst wird nichts gespeichert, und ohne die PIN kann auch niemand auf Ihre Kosten mit der Karte drucken oder kopieren. Wichtiger ist, dass Sie sich nach dem Drucken oder Kopieren abmelden!
Falls Sie trotzdem die PIN ändern möchten, können Sie das über Ihr Druck-und-Kopiercenter tun: https://drucken.zdv.net
Ja. Das ist kein Problem, da die Karte bei der Anmeldung an den Geräten (Drucker/Kopierer) lediglich zur Identifikation des Benutzers verwendet wird. Das darauf befindliche Guthaben wird dabei nicht angetastet. Welches Konto belastet wird (die Kostenstelle oder auf dem Druckkonto selbst einbezahltes Guthaben), müssen Sie unter https://drucken.zdv.net/abrechnungskonto festlegen.
Nein, das ist nicht notwendig, da die Information über Abrechnungsobjekt/Kostenstelle nicht mehr der Karte, sondern dem JGU-Account zugeordnet wird. Welches Konto belastet wird (welche Kostenstelle oder das individuelle Guthaben), müssen Sie aber vor dem Absenden eines Druckauftrags unter https://drucken.zdv.net/abrechnungskonto festlegen.
Accounts für Mitarbeitende werden ab einer gewissen Zeit nach dem Ausscheiden inaktiv (abhängig von der Art der Beschäftigung, bei befristeten Verträgen mit dem Vertragsende). Damit wird auch die Kopierberechtigung inaktiv. Sie können uns aber auch über das Ausscheiden informieren, dann kann die Berechtigung für die betreffende Kostenstelle/Abrechnungsobjekt aktiv gelöscht werden. Dazu genügt es, wenn der oder die Verantwortliche für Kopierkarten in Ihrem Institut eine Mail an kopierer@uni-mainz.de sendet und darin den betreffenden JGU-Account und das Abrechnungsobjekt/Kostenstelle nennt.
Wenn ein Arbeitsplatzwechsel innerhalb der Universität stattfindet, bleibt im Normalfall der Account bestehen. Infomieren Sie uns daher bitte über das Ausscheiden, damit wir die Berechtigung zum Drucken und Kopieren über das entsprechende Abrechnungsobjekt/Kostenstelle löschen können.
Diese Meldung erscheint, wenn das Guthabenkonto zur Bezahlung ausgewählt ist, sich darauf aber kein ausreichendes Guthaben für den aktuellen Auftrag befindet. Mitarbeiter drucken/kopieren normalerweise ja über ein Abrechnungsobjekt/Kostenstelle, daneben gibt es aber auch noch die Möglichkeit, selbst Guthaben einzuzahlen. Diese ist standardmäßig vorausgewählt. Vor der ersten Benutzung des neuen Abrechnungssystems müssen Sie daher im Druck- und Kopiercenter (https://drucken.zdv.net) über den Menüpunkt Kontoauswahl ein ihnen zugeordnetes Abrechnungskonto auswählen, erst danach wird dieses gewählte Konto dann beim Kopieren belastet.
Falls es beim Drucken/Kopieren Probleme gegeben hat, können Sie ggf. einen Antrag stellen, um sich Druck-/Kopierkosten ersetzen zu lassen: → Antrag auf Druck-/Kopierkosten-Erstattung