Softwarenutzung

Ein Leitfaden zu ethischen und rechtlichen Fragen der Software-Nutzung für Mitglieder von Institutionen in Forschung und Lehre, herausgegeben vom Arbeitskreis der Leiter wissenschaftlicher Rechenzentren (ALwR).

Softwarenutzen

Software ermöglicht es uns, mit Hilfe von Rechnern unterschiedlichste Aufgabenstellungen zu bearbeiten. Um bei der Bewältigung anstehender Probleme rasch und komfortabel voranzukommen, glauben unglücklicherweise manche, man dürfe von Software nach Belieben Kopien anfertigen und diese nutzen, ohne zuvor zu prüfen, ob dazu eine besondere Genehmigung (Autorisierung) erforderlich ist. Sie erkennen offenbar die Implikationen ihres Handelns nicht und ignorieren die Einschränkungen, die ihnen Urheber-, Patent- und Strafrecht auferlegen.

Einige wichtige Grundsätze

  1. Das unautorisierte Kopieren von Software ist unzulässig. Das Urheberrecht schützt die Autoren und Vertreiber von Software ähnlich, wie das Patentrecht die Erfinder schützt.
  2. Das unautorisierte Kopieren von Software durch Einzelne kann die Gemeinschaft der in Forschung und Lehre Tätigen in ihrer Gesamtheit beeinträchtigen. Denn, wenn das unautorisierte Kopieren von Software in einer Hochschule üblich wird, kann die Institution als ganzes Schaden nehmen, weil sie für das Handeln der Einzelnen zur Verantwortung gezogen wird. Dadurch wird z. B. die Verhandlungsposition der Institution bei dem Bemühen, Software weiter zu verbreiten und dazu günstigere Konditionen zu erlangen, erheblich geschwächt.
  3. Das unautorisierte Kopieren von Software bringt ihre Entwickler um den gerechten Lohn ihrer Arbeit; diese erhöhen sodann den Preis, weil sie das Raubkopieren einkalkulieren, bzw. mindern die Qualität der weiteren Unterstützung wie (z. B. die Lieferung von Nachbesserungen); dadurch wird insgesamt die Entwicklung und Verbreitung von neuen und besseren Softwareprodukten behindert.

Respekt

Respekt vor der intellektuellen Leistung anderer und der Schutz fremden Eigentums waren immer wesentliche Bestandteile des Selbstverständnisses von Hochschulen und Universitäten. Als Mitglieder solcher Einrichtungen legen wir Wert auf den freien Austausch von Ideen. Geradeso, wie wir Plagiate nicht tolerieren können, sollten wir das unautorisierte Kopieren von Software (einschließlich von Programmen, Daten und Begleitdokumenten) nicht hinnehmen. Daher haben wir die folgenden Grundsätze über den Schutz geistigen Eigentums sowie die ethischen und rechtlichen Aspekte der Softwarenutzung aufgestellt. Dieser "Kodex" wurde von EDUCOM (einer Software-Hochschulinitiative in den USA) herausgegeben; er wurde speziell für die Übernahme und Beachtung durch Hochschulen und Universitäten entworfen. Der Kodex wurde vom Arbeitskreis der Leiter wissenschaftlicher Rechenzentren (ALwR) übernommen und ins Deutsche übertragen.

Software und geistiges Eigentum

Die Berücksichtigung der geistigen Leistung und der Kreativität anderer ist lebenswichtig für das akademische Leben. Dieses Prinzip gilt für die Arbeit aller Autoren und Verleger in jeder Form der Veröffentlichung und beinhaltet die Beachtung des Anspruchs auf Anerkennung der Leistung, des Schutzes persönlichen Eigentums, des Rechts, über Form, Inhalt und Herausgabe einer Veröffentlichung frei entscheiden zu können.

Weil elektronische Information immateriell und leicht reproduzierbar ist, muß hier die Anerkennung der Arbeit und des persönlichen Stils anderer besonders sorgfältig beachtet werden. Verletzungen der persönlichen Integrität (einschließlich der Beeinträchtigung der Privatsphäre, den unberechtigten Zugriff auf das persönliche Eigentum, die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen und Urheberrechten sowie das Raubkopieren) können Sanktionen gegenüber allen Mitgliedern der akademischen Gemeinschaft auslösen.

Fragen zur Softwarenutzung

Was muß ich über das Thema "Software und Recht" wissen?

Software ist grundsätzlich durch das Urheberrecht geschützt, wenn sie nicht ausdrücklich als "public domain" gekennzeichnet wurde. Der Inhaber des Urheberrechts hat das ausschließliche Recht zur Reproduktion und zum Vertrieb der Software. Daher ist es verboten, Software (und ihre Dokumentation) ohne Erlaubnis des Eigentümers zu duplizieren oder weiterzugeben.
Wenn Sie eine Kopie rechtmäßig erworben haben, dürfen Sie jedoch in der Regel eine Sicherungskopie (ausschließlich für eigene Zwecke) herstellen - als Vorsorge für den Fall, daß das Original bei der Arbeit beschädigt wird.

Darf ich Software verleihen, die ich gekauft habe?

Wenn die Software mit einer rechtsverbindlichen Lizenz-Vereinbarung (Lizenz = Nutzungsberechtigung) ausgeliefert wurde, lesen Sie diese Vereinbarung sorgfältig durch, bevor Sie die Software nutzen. Einige Lizenzen sind eingeschränkt auf einen ganz speziellen Rechner. Das Urheberrecht gestattet die gleichzeitige Nutzung auf zwei oder mehreren Rechnern nur, wenn dies die Lizenzvereinbarung ausdrücklich vorsieht. Es kann aber erlaubt sein, die Software einem Freund auf Zeit auszuleihen, sofern in dieser Zeit keine Kopie bei Ihnen verbleibt und Sie die Software in dieser Zeit auch nicht selbst nutzen.

Wenn Software nicht kopiergeschützt ist, darf ich sie dann kopieren?

Das Fehlen eines Copyright-Schutzes berechtigt noch nicht dazu, die Software zur Weitergabe oder zum Weiterverkauf zu kopieren. Nichtkopiergeschützte Software erlaubt lediglich die Anfertigung von Sicherungskopien, um Ihre Investition zu schützen. Das Angebot nicht-kopiergeschützter Software stellt einen besonderen Vertrauensbeweis dar, den der Entwickler oder Vertreiber Ihrer Person entgegenbringt.

Darf ich Software, die in Einrichtungen auf dem Campus zur Verfügung gestellt wird, kopieren, um sie zuhause zu nutzen?

Die von Hochschulen und Universitäten beschaffte Software ist gewöhnlich lizensiert. Die Lizenzen regeln, wie und wo die Software von Mitgliedern der Institution genutzt werden darf. Dies gilt für Software auf Magnetplatten in Pools ebenso wie für Software, die aus einer Campus-Bibliothek entliehen wird oder über Netze sowie von zentralen Rechnern abgerufen werden kann. Es gibt Campus-Lizenzen, die das Kopieren für bestimmte Zwecke (wie die persönliche Benutzung) erlauben.
Wenn Sie zur Frage der persönlichen Nutzung einer bestimmten Software unsicher sind, wenden Sie sich erst an einen kompetenten Mitarbeiter Ihrer Institution (z.B. im Rechenzentrum).

Ist es - rechtlich gesehen - nicht eine "faire Nutzung" einer Software, wenn ich eine Kopie ausschließlich zu Ausbildungszwecken verwende?

Nein! Es ist jedem Angehörigen oder Studenten einer Hochschule z. B. verboten, Software zu vervielfältigen und sie an die Teilnehmer einer Vorlesung oder eines Kurses zu verteilen, wenn dies vom Autor oder Vertreiber nicht ausdrücklich zugelassen wurde.

Interessante Alternativen

Software kann teuer sein. Wenn Sie sich die benötigte Software nicht leisten können, gibt es manchmal rechtlich zulässige Alternativen zum unautorisierten Kopieren:

Campus-Lizenzen und Mengenlizenzen

Viele Institutionen haben spezielle Vereinbarungen getroffen, die den Erwerb oder die Nutzung von Software zu besonders günstigen Konditionen ermöglichen.
Fragen Sie im Rechenzentrum nach: Es gibt sog. Campus-Lizenzen oder Mengenlizenzen (auch in der Form von reduzierten Preisen z.B. bei Vorlage einer Immatrikulationsbescheinigung). Aber auch diese Software unterliegt dem Rechtsschutz: Sie dürfen sie nicht ohne weiteres kopieren oder weitergeben.

Shareware

Shareware ist auch Software, die dem Urheberrecht unterliegt; aber der Entwickler ermuntert Sie selbst, sie zu kopieren und weiterzugeben. Die Erlaubnis dazu ist ausdrücklich in der Dokumentation erwähnt oder wird beim Aufruf der Software auf dem Bildschirm angezeigt. Der Entwickler der Shareware erwartet im allgemeinen eine kleine finanzielle Anerkennung oder eine Meldegebühr, wenn Ihnen die Software gefällt und Sie sie weiter nutzen wollen. Im Falle einer Meldung erhalten Sie weitere Unterlagen, Änderungen oder Verbesserungen. Damit unterstützen Sie zugleich die Weiterentwicklung der Software.

Public-domain-Software

Einige Autoren bestimmen, daß ihre Software "public-domain" (öffentlich verfügbar) sein soll. Das bedeutet, daß sie keinen Copyright-Bestimmungen unterliegt. Sie kann beliebig kopiert und verteilt werden. Software ohne Copyright-Vermerk ist oft, aber nicht notwendigerweise "public-domain". Daher sollten Sie bei einer Software, die nicht ausdrücklich als "public-domain" gekennzeichnet ist, stets den Rat eines Sachverständigen (z. B. im Rechenzentrum) suchen, bevor Sie sie weitergeben.
Achtung: Bei Public-domain-Software ist leider in vielen Fällen (wie auch bei manchen Raubkopien kopiergeschützter Software) besondere Vorsicht geboten, weil sie mit Viren befallen sein kann.

Eine letzte Bemerkung

Die Konditionen zur Nutzung von Software sind bei weitem nicht einheitlich: Der Rechtsschutz bzw. der Marktusus müssen erst noch weiter ausgestaltet bzw. ausgeprägt werden. Sie sollten daher jedes einzelne Softwareprodukt und seine Begleitunterlagen sorgfältig prüfen. Im allgemeinen haben Sie kein Recht:

unautorisierte Softwarekopien entgegenzunehmen und zu nutzen, oder
unautorisierte Softwarekopien für andere herzustellen.
Wenn Sie irgendwelche Fragen über die ordnungsmäßige Nutzung oder Weitergabe von Software haben, die durch dieses Schreiben nicht beantwortet werden, dann holen Sie sich Rat in Ihrem Rechenzentrum, vom Softwareentwickler bzw. -vertreiber oder bei einem Rechtsanwalt.


Diese Broschüre wurde hergestellt als Dienst von:
EDUCOM       einer nichtkommerziellen Vereinigung von über 450 Hochschulen und Universitäten in den USA, die sich der Nutzung und Organisation der Informationstechnologie in der Hochschulausbildung gewidmet hat, und

ADAPSO        der computer software and services industry assoziation.

Sie wurde ins Deutsche übertragen und herausgegeben vom:

ALwR              dem Arbeitskreis der Leiter wissenschaftlicher Rechenzentren, in dem fast alle Rechenzentren in Forschung und Lehre der Bundesrepublik Deutschland vertreten sind.

Obwohl diese Broschüre dem Copyright unterliegt, sind Sie berechtigt - ja sogar aufgefordert, Kopien davon herzustellen und weiterzugeben, und zwar sowohl als Ganzes sowie in Teilen, sofern die Quelle angegeben wird.