Antrag verwaltete Kopierkarte

Hiermit beantragen wir eine verwaltete Kopierkarte zur dienstlichen Nutzung der öffentlichen Kopiergeräte. Die nachfolgend genannte Person wird zum Verwalter der Karte bestimmt und die mit der Karte entstehenden Kosten werden zu der angegebenen Buchungsstelle erfasst. Durch die Unterschrift des Institutsleiters/Haushaltsbeauftragten wird das ZDV ermächtigt, die anfallenden Kosten per Umbuchung anzuweisen*. Die Kosten, die das ZDV an seine Benutzer weitergibt, sind reine Kosten, die dem ZDV entstehen. Ändern sich diese Kosten, so ändern sich auch die Kosten für den Benutzer.

Einschränkungen

Das Drucken auf öffentlichen Geräten ist nicht möglich. Nur die verantwortliche Person kann das Druck- und Kopierkonto einsehen und nutzen.
Name
(7 Zahlen)
(4 Zahlen)
(4 Zahlen)
(wird über den Antrag informiert)

Bei VERLUST der Karte ist dies dem ZDV umgehend mitzuteilen!

*Bei Einrichtungen der Universitätsmedizin (und nur bei diesen!) sind keine Kontoangaben nötig, da in diesem Fall Rechnungen ausgestellt werden müssen.