Hinweise für dezentrale JGU-Accountverantwortliche
Richtlinien für die Erstellung von JGU-Accounts
Für jede Person darf nur ein JGU-Account angelegt werden - also nicht mehrere Gast-, student. Hilfskräfte- oder Lehrbeauftragtenaccounts für die gleiche Person.
Personen, die bereits einen Benutzeraccount als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter haben, dürfen keinen zusätzlichen JGU-Account über dieses Tool erhalten.
Vorname, Name, Geburtsdatum und die persönliche Mailadresse (NEU) sind mit den korrekten Werten einzugeben.
Es können nur JGU-Accounts für natürliche und lebende Personen angelegt werden. Benutzeraccounts wie albert.einstein@uni-mainz.de oder Eiffelturm@uni-mainz.de sind unzulässig und werden von uns deaktiviert und gelöscht. Bitte sprechen Sie uns direkt an, falls Sie in der Vergangenheit solch einen JGU-Account angelegt haben und diesen weiter nutzen möchten.
Aufgrund bestehender Lizenzverträge achten Sie bitte auf eine korrekte Zuordnung der JGU-Accounts zu den verschiedenen Organisationseinheiten (bspw. Lehrbeauftragte, studentische Hilfskräfte oder Gäste).
Die Vergabe von JGU-Accounts an Gäste muss im Interesse der Universität sein – z.B., um in gemeinsamen Projekten arbeiten zu können. Eine Vergabe von JGU-Accounts an Gäste zu deren eigenen Nutzung, ohne Bezug zur Universität, ist nicht zulässig.
Abgelaufene Benutzeraccounts von Mitarbeitenden erhalten automatisch den Status „Gastaccount“, so dass ggf. eine Verlängerung erfolgen kann, sofern die weitere Nutzung des JGU-Accounts im Interesse der Universität ist.